Du bist krank – und jetzt? So gehst du vor
Wenn du krank wirst, suchst du dir wie gewohnt einen Arzt deiner Wahl. In der PKV bist du dabei nicht an Kassenzulassungen gebunden – du kannst z. B. auch direkt zum Facharzt gehen, ohne Überweisung.
Der Ablauf sieht dann so aus:
Was wird erstattet? Und was nicht?
Du bekommst alle tariflich vereinbarten Leistungen erstattet. Dazu zählen z. B.:
Nicht erstattet werden:
Was ist mit Notfällen oder Krankenhausaufenthalten?
Im Notfall kannst du jederzeit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen – auch ohne vorherige Rücksprache mit der PKV. Bei stationären Aufenthalten solltest du deine Versicherung so früh wie möglich informieren – viele übernehmen sogar die direkte Abrechnung mit dem Krankenhaus, sodass du gar nichts vorstrecken musst.
Beihilfe im Leistungsfall – was beachten?
Dein Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Kosten – meist 50 % bis 70 % bei dir, bei Kindern sogar bis zu 80 %. Auch hier reichst du die Rechnung digital oder per Formular ein. Je nach Bundesland kann das ein paar Tage oder bis zu zwei Wochen dauern.
Fazit: PKV funktioniert im Leistungsfall einfach & schnell
Keine langen Wartezeiten, kein Papierkrieg, keine eingeschränkte Arztwahl – die PKV zeigt ihre Vorteile besonders im Ernstfall. Wenn du krank wirst, wirst du gut versorgt – und bekommst dein Geld schnell zurück.
Unser Tipp:
Wähle einen Anbieter mit moderner App, zuverlässigem Kundenservice und transparenter Leistungsübersicht – damit du im Krankheitsfall nur eines tun musst: gesund werden.