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PKV und Nebenjob – Was Beamtenanwärter wissen müssen
Kellnerin mit Tablett – Nebenjob und Auswirkungen auf PKV und Beihilfe für Beamtenanwärter

PKV + Nebenjob = kein Problem – solange du angestellt bist

Wenn du angestellt arbeitest (z. B. als Werkstudent oder Minijobber), bleibst du weiterhin beihilfeberechtigt. Dein PKV-Schutz bleibt wie gehabt bestehen – du musst keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, da du über die Kombination aus Beihilfe und PKV bereits abgesichert bist.

Selbst wenn dein Nebenjob versicherungspflichtig wäre, kannst du als Beamtenanwärter nicht einfach in die GKV wechseln. Die Beihilfeverpflichtung bleibt bestehen – die PKV ergänzt sie weiterhin.

Achtung bei selbstständiger Tätigkeit

Planst du, dich nebenbei selbstständig zu machen – etwa mit einem Online-Shop, Nachhilfe auf Rechnung oder als freiberuflicher Künstler – sieht die Sache etwas anders aus.

Rein rechtlich bleibst du zwar weiterhin beihilfeberechtigt, aber:

  • Du musst deine Tätigkeit sauber anmelden
  • Die Beihilfestelle kann Nachweise verlangen
  • Je nach Umfang kann deine Beihilfeberechtigung überprüft werden

In der Praxis bedeutet das: Solange du im Hauptberuf Beamtenanwärter bleibst, ist eine private Tätigkeit meist kein Problem. Wichtig ist aber, dass du bei größeren Einnahmen deine Steuerpflicht und eventuelle Auswirkungen auf andere Versicherungen (z. B. Pflegeversicherung) beachtest.

Was du der PKV melden musst

Deine PKV interessiert sich in der Regel nicht direkt für deinen Nebenjob, solange sich dein Gesundheitszustand nicht ändert und du weiterhin beihilfeberechtigt bist. Dennoch solltest du:

  • Bei größeren Einnahmen ggf. mit deinem Berater Rücksprache halten
  • Bei Wechsel in die Selbstständigkeit die Auswirkungen auf deinen Status prüfen
  • Den Nebenjob immer transparent angeben, falls du z. B. in einen höheren Tarif oder in die Vollversicherung wechselst

Fazit: PKV und Nebenjob? Kein Widerspruch – aber mit Regeln

Wenn du als Beamtenanwärter nebenbei arbeitest, musst du dir um deine PKV keine Sorgen machen. Du bleibst beihilfeberechtigt, dein Versicherungsschutz bleibt bestehen – solange dein Hauptstatus klar ist.

Dennoch gilt: Informiere deinen Dienstherrn, melde die Tätigkeit ordentlich an – und sprich bei Unsicherheiten mit deinem Versicherungsberater. Dann steht dem Zuverdienst nichts im Weg.